Berufsbildungsbereich
Im Berufsbildungsbereich (BBB) werden, unter Einschluss von Maßnahmen zur Persönlichkeitsentwicklung, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit des Menschen mit Behinderung soweit wie möglich entwickelt, verbessert oder wiederhergestellt, wenn erwartet werden kann, dass diese Person nach Teilnahme an diesen Leistungen in der Lage ist, wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistungen zu erbringen (SGB IX § 136 (2)).
Die Dauer der beruflichen Bildung umfasst zwei Jahre, bestehend aus einem einjährigen Grundkurs (Vermittlung allgemeiner Grundlagen) und einem Aufbaukurs (Vermittlung fachspezifischer Grundlagen speziell für den späteren Einsatz im Arbeitsbereich).
Die entsprechenden Lernziele sind in den spezifisch erarbeiteten Rahmenausbildungsplänen definiert und auf die Individualität eines jeden Einzelnen abgestimmt.
Die Grundlage unserer Arbeit fundiert auf dem Detmolder-Lernwege-Modell.
Am Ende der berufsfördernden Berufsbildungsmaßnahme erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat über seine absolvierten Maßnahmen. Desweiteren wird ein Abschlussbericht erstellt, in dem auf weiterführende berufliche Eingliederungsmöglichkeiten (Vorschläge für den Rehabilitationsträger) eingegangen wird.
Vorschläge für die weiterführende berufliche Eingliederung wären:
- Ausbildung in einem Berufsbildungswerk,
- Beschäftigung im Arbeitsbereich der WfbM,
- Einsatz in Außenarbeitsgruppen der WfbM,
- Eingliederung in ein Integrationsprojekt,
- Wiederholung des Grund- bzw. Aufbaukurses.
Die Leistungen für die Dauer der beruflichen Bildung werden vom Rehabilitationsträger des jeweiligen Mitarbeiters mit Behinderung getragen.