Werkstattrat
Der Werkstattrat ist die Interessenvertretung aller Mitarbeiter mit Behinderung in einer Werkstatt.
Unser Werkstattrat besteht aus drei Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren von allen wahlberechtigten Mitarbeitern gewählt werden.
Jeden zweiten Monat trifft sich dieser mit der Vertrauensperson der Werkstatt, um Angelegenheiten, die die Interessen der Werkstattbeschäftigten mit Behinderung berühren, zu besprechen. Bei Bedarf werden diese dann zur Klärung bzw. Bearbeitung an die Werkstattleitung / Geschäftsführung weitergeben.
Unsere Werkstattleitung / Geschäftsführung pflegt einen engen Kontakt zum Werkstattrat, um die Mitwirkung der Mitarbeiter mit Behinderung im Arbeitsprozess zu verwirklichen.