Die Mitglieder des Vorstandes werden von dem Vereinsbeirat für die Dauer von mindestens 4 Jahren gewählt. Mindestens ein Mitglied ist nach Möglichkeit Elternteil eines Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung. Der Vorstand arbeitet hauptamtlich.
Die Mitglieder des Vereinsbeirates werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von ebenfalls 4 Jahren gewählt. Er besteht mindestens aus 5 und höchstens aus 7 Mitgliedern. Jeweils über die Hälfte der Mitglieder des Vereinsbeirates müssen Eltern oder Angehörige von Menschen mit geistiger und/oder mehrfacher Behinderung sein. Der Vereinsbeirat arbeitet ehrenamtlich.
Jede natürliche Person, die Mitglied im Verein ist, unabhängig davon, ob er ein Beschäftigungsverhältnis im Verein oder der Werkstatt besitzt, kann in den Vorstand oder in den Vereinsbeirat gewählt werden.